Auch der Individualsport ist nun tabu
Lokalsport
Wegen der neuen Corona-Verordnung, die seit diesem Mittwoch gilt, müssen nun auch Sportstätten wie Tennishallen und Golfplätze schließen. Der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisiert, dass die Regeln nicht einheitlich getroffen worden seien.

Auf der Golfanlage Karlshäuser Hof herrscht seit Mittwoch wegen der neuen Corona-Verordnung Ruhe: Das Spielen ist nämlich nicht mehr gestattet.Archivfoto: Fotomoment
Enzkreis. Während der Amateur-Mannschaftssport im Zuge der infektionsschützenden Maßnahmen schon von Anfang November an verboten war, durften bislang noch individualsportliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Golf oder Tennis unter gewissen Bedingungen ausgeübt werden. Doch auch diese sind nach den jüngsten politischen Beschlüssen im Sinne der Kontaktreduzierung, die an diesem Mittwoch in Kraft getreten sind, nicht mehr erlaubt: In der Coronaverordnung dazu heißt es, dass öffentliche und private Sportstätten, dazu gehören auch Schwimmbäder, zunächst bis zum 10. Januar geschlossen bleiben müssen – und zwar sowohl für den Schul- und Studienbetrieb als auch für Freizeit- und den Individualsport.
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