Leserbriefe

Der Autor schreibt, dass der OB der Auffassung ist, die Bürger/innen hätten sich zum Bebauungsplan Ziegeleigelände früher zu Wort melden müssen und es nun zu spät sei, Anregungen einzubringen. Das Gegenteil ist der Fall, die Verwaltung ist in dieser Phase verpflichtet, die Anregungen abzuarbeiten und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Es ist keinesfalls zu spät für Änderungen! Die Planungsphase heißt „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“. Darin sind die Wörter „frühzeitig“ und „Beteiligung“ enthalten. Schon deshalb erschließt sich nicht, wieso die Verwaltung der Ansicht ist, es sei zu spät. Soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung etwa heißen, dass die Bürger/innen und die Gemeinderät/innen die Planung nur zur Kenntnis zu nehmen und abzunicken haben?

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