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Leserbriefe

Zu „Durchbruch im Konflikt um AKW-Schutt“, 5. Februar 2025

Bei den vom Landratsamt beschriebenen Abfällen handelt es sich um Asbestabfälle aus dem AKW Philippsburg. Diese Abfälle sind radioaktiv. Die Landesregierung argumentiert, dass die abgegebene Strahlung so gering sei, dass keine gesundheitliche Gefahr bestehe. Doch Fachleute, darunter der BUND, lehnen die Ablagerung solcher „freigegebenen“ schwach strahlenden Abfälle auf regulären Deponien aufgrund des Strahlenrisikos grundsätzlich ab.

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