Muss ein geschütztes Biotop zerstört werden?

Leserbriefe

Es ist Fakt: Die Feldhecke war als Biotopfläche im Umweltbericht von Januar 2022 gesetzlich geschützt. Es ist Fakt: Dieser geschützte Status der Feldhecke wurde in der überarbeiteten Version von September 2022 aberkannt. Es ist Fakt: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat schriftlich bestätigt, dass die Feldhecke tatsächlich „als gesetzlich geschütztes Biotop einzustufen“ ist. Es ist Fakt: circa 19,1 Hektar Industriebrache stehen für das Wohnbaugebiet „Alte Ziegelei“ zur Verfügung, um dem Wohnraummangel entgegenzusteuern. Im Rahmen des Ausnahmegenehmigungsverfahrens müssen jetzt alle Entscheider diese Frage beantworten: Müssen circa 1,5 Hektar gesetzlich geschütztes Biotop zerstört werden oder dürfen sie erhalten bleiben?

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