Konfliktträchtig
Leserbriefe
Es fing alles relativ harmlos an: Im Oktober 2015 brachten die beiden Vorsitzenden von CDU und SPD, Günter Bächle und Thomas Knapp, den Antrag in den Gemeinderat ein, dass zukünftig die Grundfläche der Gartenhäuser 20 Quadratmeter anstatt zwölf Quadratmeter betragen dürfe. Schon damals war klar, dass der damalige Bebauungsplan aus dem Jahre 1990 von jeher – also zumindest nach 1945 – von einigen Gartenhausbesitzern eher großzügig interpretiert worden war. Der Antrag hätte die meisten Sünden toleriert und sowohl der Stadt als auch den Sündern viel Ärger erspart. Der damalige Antrag wurde abgelehnt und stattdessen der Beschluss gefasst, die damalige Bauordnung grundsätzlich zu überarbeiten.
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