Ignoranz

Leserbriefe

Zu Lärm und zu den Tempoverstößen in der Lienzinger Straße in Mühlacker.

Aus dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker und Ötisheim: „Erholungsfunktion“: „Erholung ist hier zu verstehen im Sinne einer freiraumbezogenen Naherholung der Bevölkerung. Für die örtliche Erholung sind insbesondere die Wohnumfelder von Bedeutung. Im Nahbereich (minus 20 Meter) erfüllen sie in erster Linie Funktion als Erlebnisraum für die angrenzende Wohnnutzung („Erholung im eigenen Garten“ – „Ortsranderholung und Feierabenderholung“) und werten bei entsprechender Gestaltung des Übergangs der Siedlung zur freien Landschaft die Wohnqualität erheblich auf. Genauso führen Störeinflüsse wie Lärm-, Schadstoff- oder Geruchsimmissionen hier zu besonders intensiven Beeinträchtigungen.“ Im nahen Siedlungsumfeld wird darüber hinaus der positiv gestaltete Zugang zur freien Landschaft durch eine entsprechende erholungsrelevante Wegestruktur manifestiert. Gegebene Belastungen durch Lärm: Lärm wird von vielen Menschen als ein sehr wesentliches Umweltproblem empfunden. Gleichzeitig ist es für viele Menschen nahezu unmöglich, sich im täglichen Leben dem Umgebungslärm zu entziehen. Nachgewiesen wurde inzwischen, dass Lärm die Gesundheit des Menschen nachhaltig beeinträchtigen kann.

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