Frechheit
Leserbriefe
Zum Thema Grundsteuer:
Das Problem liegt an den Bodenrichtwerten und den Karten hierzu. Bis 2020 wurden die Bodenrichtwerte von Gutachtern jeder Gemeinde erstellt. Sie waren nach Straßen gestaffelt. Dadurch wurden Unterschiede im Wert und in der Nutzungsmöglichkeit berücksichtigt. In den neuen Karten, auf denen die Bewertung nach dem Gießkannenprinzip erstellt wurde, sind nur großflächige Bereiche mit einem bestimmten Wert berücksichtigt. Da gibt es Flurstücke, die nicht bebaut werden können, aber trotzdem mit dem vollen Bauplatzpreis berücksichtigt werden, und Grundstücke aus den 60ern, die 2000 Quadratmeter groß sind. Die Krux ist, dass der große Garten, der nicht bebaut werden kann, nicht wie in einem Gutachten mit dem Gartenpreis berücksichtigt wird, sondern mit dem vollen Bauplatzpreis. Hier zahlen die Eigentümer die dreifache Grundsteuer im Vergleich zu bisher. Durch die großflächige Kennzeichnung werden diese Grundstücke mit einem Wert berechnet, der bei einem Verkauf niemals realisiert werden könnte. Die Stadtverwaltungen sagen, sie könnten da nichts machen, und da muss ich vehement widersprechen.
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