Doppelmoral
Leserbriefe
Zu „Banner-Werbung am B 10-Steg ist nicht mehr erlaubt“, und „Banner machen klar: ,Deine Mutter fährt besser als du‘“, 5. August 2026, „Nur mal so: Sicherheitsfrage“, 6. August 2026, und „Bannspruch gegen Banner: Verwaltung hat eigenverantwortlich entschieden“, 7. August 2026
Mit großem Erstaunen liest man Berichte, die an behördlicher Absurdität kaum zu übertreffen sind. Auf der einen Seite verbietet die Stadtverwaltung Mühlacker Werbebanner am Fußgängersteg über der B 10 beziehungsweise allgemein an Brücken und Unterführungen mit der Begründung, diese hätten eine „nachgewiesene negative Auswirkung auf die Verkehrssicherheit“.
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