Auf Bewährung

Leserbriefe

Zu „Brutaler Ausraster führt ,letztmalig‘ zu Bewährungsstrafe“, 3. August 2026

Und dann, in einem halben Jahr, wenn die Verlobte „Glück“ hat, lesen wir von einem weiteren Femizid, bei dem der „letztmalig“ eine Bewährungsstrafe erhaltene Täter wegen psychischer Ausnahmesituation schuldunfähig ist. Man bemerke: Er hat sie mit dem Tod bedroht und bereits gewürgt . . .

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