Anregungen möglich
Leserbriefe
Folgende Anmerkungen sind hierzu zu machen: Erstens: Der Oberbürgermeister beklagt, dass sich die Bürger nicht zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet haben. Im Artikel wird suggeriert, dass zum jetzigen Planungsstand keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. Das Bebauungsplanverfahren ist derzeit in der Phase „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ gemäß Paragraf 3 Absatz 1 Baugesetzbuch. Hier können alle Bürger Stellungnahmen und Anregungen einbringen, über die der Gemeinderat und nicht die Verwaltung im Rahmen der Abwägung entscheiden darf.
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