Alternativen

Leserbriefe

1.) Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsablauf: Die Aussage von OB Schneider, die Bürger hätten die Möglichkeit, Einwände einzubringen „... ungenutzt verstreichen lassen“, ist falsch. Das Baugesetzbuch sieht auf jeder Planungsstufe die Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

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