Rechtsstreit um AKW-Abfall läuft

Landkreis Ludwigsburg

Ludwigsburg/Enzkreis (pm). Das Umweltministerium des Landes hat seine Position in der Frage, ob auf der Maulbronner Deponie Hamberg künftig auch Material aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg im Landkreis Karlsruhe eingelagert werden soll, in einem Schreiben an den grünen Landtagsabgeordneten Dr. Markus Rösler aus dem Wahlkreis Vaihingen noch einmal deutlich gemacht. Das Ministerium sieht den Standort bei der Entsorgung des freigemessenen Bauschutts in der Pflicht (wir berichteten). Rösler hatte in einem Abgeordnetenbrief an Umweltminister Franz Untersteller mitgeteilt: Die Deponien „Am Froschgraben“ in Schwieberdingen und „Burghof“ bei Horrheim seien zwar laut Gesetzeslage verpflichtet, freigemessene Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks NeckarwestheimI aufzunehmen. „Aber damit ist auch Schluss. Der Kreis Ludwigsburg hat seine Pflichten damit umfassend erfüllt und steht nicht für freigemessene Abfälle aus anderen Standorten zur Verfügung“, so Rösler. In seiner Antwort bestätigt Untersteller dies nun. Nach Auskunft des Umweltministeriums sei die Situation im Enzkreis jedoch anders. Dieser habe mit dem Landkreis Karlsruhe eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Deponie Hamberg auch für im Landkreis Karlsruhe anfallende Abfälle mitgenutzt werden könne. Die Entsorgung des Bauschutts sei vom Regierungspräsidium inzwischen auch genehmigt worden. „Eine Anfechtungsklage des Enzkreises dagegen läuft derzeit beim VG Karlsruhe. Wir bedauern dies. Die Abfallerzeuger ihrerseits klagen auf Erteilung einer Annahmeerklärung für die Abfälle gegen den Enzkreis“, teilt Untersteller mit.

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