Paragraf 13b

Kommentar

Ein Urteil gegen beschleunigte Bebauungspläne und die Folgen.

Zurück auf Anfang? Was das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Paragrafen 13b als unvereinbar mit dem EU-Recht bezeichnet, in der Praxis genau bedeutet, ist zwar ohne Begründung noch nicht klar, aber dennoch löst der Richterspruch schon einiges Kopfzerbrechen in den Amtsstuben aus. Und nicht nur hier, denn auch private Bauherren und -damen, die in den betreffenden Gebieten in den Startlöchern stehen, müssen gravierende Verzögerungen befürchten.

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