Stadt zieht die Option Vorkaufsrecht

Knittlingen

Knittlingen-Freudenstein. Bei drei Enthaltungen hat der Knittlinger Gemeinderat am Dienstagabend beschlossen, für ein Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kessel“ in Freudenstein das Vorkaufsrecht auszuüben. Dieses rund 360 Quadratmeter große Areal werde, wie Bürgermeister Alexander Kozel und Planer Siegfried Gerst erläuterten, zur Erschließung von Grundstücken benötigt. Der Bebauungsplan sei rechtskräftig, also müsse den Eigentümern der darin liegenden Grundstücke auch ermöglicht werden, diese zu bebauen. Dafür wiederum brauche es die Erschließung. Das Umlegungsverfahren laufe. Mit dem Eigentümer des für die Erschließung nötigen Bereichs sei bisher keine Einigung erzielt worden. „Wir drehen uns seit drei Jahren im Kreis“, sagte Siegfried Gerst. Die Stadt habe die Verpflichtung, die Erschließung herzustellen. Zu Beginn der Sitzung hatte ein Bürger eine ganze Reihe von Fragen zum von der Stadt angestrebten Vorkaufsrecht gestellt, unter anderem ausstehende naturschutzrechtliche Untersuchungen betreffend. Möglicherweise aufkommende Probleme beträfen aber andere Bereiche des Gebiets, schätzte Siegfried Gerst die Lage als „beherrschbar“ ein. cb

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