Rat lehnt Änderung von Gebühren ab

Knittlingen

Knittlingen (fi). Bei der Aufrechnung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung in Knittlingen in den Jahren 2018 und 2019 wurde im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung in beiden Jahren eine Gebührenüberdeckung ermittelt, im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen im Jahr 2018 eine Gebührenunterdeckung. Die Differenzen sind jeweils laut Kommunalabgabegesetz innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Bei der Schmutzwasserentsorgung würde dies zur Senkung der Gebühren, bei der Regenwasserbeseitigung zu einer Erhöhung führen. Der Knittlinger Gemeinderat entschied sich gegen einen Ausgleich innerhalb der Fünfjahresfrist und lehnte auch eine Gebührenanpassung ab. Bestätigt wurde lediglich die Kenntnisnahme der vorliegenden Zahlen. Deutlich bemängelt und angemahnt wurden von Markus Scholl (CDU) fehlende, aber dringend notwendige Sanierungen im Abwasserkanalsystem der Stadt. Abschnitte, die bereits Schadensklasse drei und vier aufwiesen, stünden zur Sanierung an, teilte dazu Bürgermeister Heinz-Peter Hopp mit. Bauamtschef Kai-Uwe Lang bestätigte, dass das Bauamt die Schäden „angehen“ müsse. Bernd Vogt (CDU) beantragte, die vorhandenen Gelder nicht freizugeben, sondern ausschließlich für den Sanierungsbedarf einzusetzen. Dem stimmten seine Ratskollegen zu.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen