Rat lehnt Änderung von Gebühren ab
Knittlingen
Knittlingen (fi). Bei der Aufrechnung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung in Knittlingen in den Jahren 2018 und 2019 wurde im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung in beiden Jahren eine Gebührenüberdeckung ermittelt, im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen im Jahr 2018 eine Gebührenunterdeckung. Die Differenzen sind jeweils laut Kommunalabgabegesetz innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Bei der Schmutzwasserentsorgung würde dies zur Senkung der Gebühren, bei der Regenwasserbeseitigung zu einer Erhöhung führen. Der Knittlinger Gemeinderat entschied sich gegen einen Ausgleich innerhalb der Fünfjahresfrist und lehnte auch eine Gebührenanpassung ab. Bestätigt wurde lediglich die Kenntnisnahme der vorliegenden Zahlen. Deutlich bemängelt und angemahnt wurden von Markus Scholl (CDU) fehlende, aber dringend notwendige Sanierungen im Abwasserkanalsystem der Stadt. Abschnitte, die bereits Schadensklasse drei und vier aufwiesen, stünden zur Sanierung an, teilte dazu Bürgermeister Heinz-Peter Hopp mit. Bauamtschef Kai-Uwe Lang bestätigte, dass das Bauamt die Schäden „angehen“ müsse. Bernd Vogt (CDU) beantragte, die vorhandenen Gelder nicht freizugeben, sondern ausschließlich für den Sanierungsbedarf einzusetzen. Dem stimmten seine Ratskollegen zu.
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