Wohnhäuser dürfen aufgestockt werden
Illingen
Illingen. Nachdem die Gemeindeverwaltung in Illingen festgestellt hatte, dass der Bebauungsplan für das Gebiet „Schweichling“ nicht rechtskräftig ist, soll nun laut Beschluss des Gemeinderats ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden, der in Teilen eine Aufstockung der Wohnhäuser ermöglicht. So sollen im Bestand eingeschossiger Gebäude künftig auch zwei Geschosse zugelassen sein und im Bestand mit bislang zweigeschossigen Gebäuden auch drei Stockwerke.
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