Krankenkassen beteiligen sich an Intensivpflege

Illingen

AOK Nordschwarzwald handelt stellvertretend für alle anderen Kassen mit der Familienherberge Lebensweg einen Versorgungsvertrag aus.

Karin Eckstein, Initiatorin und Geschäftsführerin der Familienherberge Lebensweg, und Hartmut Keller, Geschäftsführer der AOK Nordschwarzwald unterzeichnen einen Versorgungsvertrag. Foto: Goertz

Karin Eckstein, Initiatorin und Geschäftsführerin der Familienherberge Lebensweg, und Hartmut Keller, Geschäftsführer der AOK Nordschwarzwald unterzeichnen einen Versorgungsvertrag. Foto: Goertz

Illingen-Schützingen. „Wir unterstützen grundsätzlich gerne die Familienherberge Lebensweg“, betont Hartmut Keller, Geschäftsführer der AOK Nordschwarzwald. „Dabei sind wir aber auch an Recht und Gesetz gebunden.“ Und genau dieses Recht und Gesetz hat es lange verhindert, dass Krankenkassen sich an den Kosten für die Intensivpflege von schwer kranken Kindern in der Familienherberge beteiligen. Keller erklärt: „Das bisherige Gesetz hat das Konzept der Familienherberge nicht abgebildet.“ Die Einrichtung passte also nicht ins Raster, weil sie weder ein Pflegeheim im klassischen Sinn ist noch unter die Rubrik ambulante Pflege fällt. Im Februar 2020 habe der Gesetzgeber dann allerdings den Weg freigemacht für Kassenleistungen bei der Intensivpflege in der Familienherberge. Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz definiert unter anderem einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege. „Wir haben maßgeblich am Gesetzentwurf mitgearbeitet“, betont Keller, der sich freut, dass jetzt ein Versorgungsvertrag zwischen der Familienherberge und den Krankenkassen geschlossen werden kann, den die AOK mit dem Mandat für alle anderen Krankenkassen mit Karin Eckstein, Geschäftsführerin und Initiatorin der Familienherberge Lebensweg gGmbh, ausgehandelt hat.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen