Beschluss soll Illinger Gewerbe schützen

Illingen

Illingen. Damit „Schweichling-Ost“ den Gebietscharakter als klassisches Gewerbegebiet für produzierendes Gewerbe sowie für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe behält, haben die Illinger Gemeinderäte am Dienstag die Änderung des Bebauungsplans durch den Satzungsbeschluss bestätigt. Unter anderem ist damit der Bau von Mitarbeiterwohnungen und anderen Wohneinheiten nicht mehr möglich.

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