Ausnahmeregelung für Vereine und Institutionen

Illingen

Illingen. Aufgrund der besonderen Belastung der Vereine und Institutionen durch die Corona-Pandemie werden in diesem Jahr die Einrichtungen der Gemeinde Illingen ausnahmsweise in den Sommerferien für den Übungsbetrieb geöffnet. Voraussetzung für die Öffnung ist dabei die stets gültige Coronaverordnung beziehungsweise ein niedrige Inzidenzlage und ein Hygienekonzept. Normalerweise sind die Hallen für den Übungsbetrieb in den ersten vier Ferienwochen geschlossen. Nach einem Beschluss des Gemeinderats sollen auch Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen in den Sommerferien in den Hallen möglich sein.fg

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