Dämpfer für Amazon: Kartellamt schränkt Preisvorgaben ein

Digital

Ob Elektronik, Spielzeug oder Klamotten: Auf der Amazon-Webseite wird man fündig. Schließlich verkauft da nicht nur Amazon selbst, sondern auch andere Firmen. Aber geht es dabei mit rechten Dingen zu?

Unternehmen mit großer Marktmacht: Rund 60 Prozent des Umsatzes im Online-Handel in Deutschland entfällt auf Amazon.

Unternehmen mit großer Marktmacht: Rund 60 Prozent des Umsatzes im Online-Handel in Deutschland entfällt auf Amazon.

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Bonn - In seinem Dauerclinch mit amerikanischen Online-Riesen verschärft das Bundeskartellamt seine Gangart gegen Amazon. Erstmals verpflichteten Deutschlands oberste Wettbewerbshüter den Internet-Händler Amazon zu einer Geldzahlung, außerdem muss er seine Geschäftspraxis ändern. Das Kartellamt wertete Preisvorgaben, die Amazon anderen Firmen auf seinem "Marktplatz" macht, als rechtswidrig. Rund 59 Millionen Euro soll Amazon wegen des unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteils zahlen. 

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