Brettener OB appelliert an Radfahrer
Bretten
Bretten (pm). Eigentlich sind Fußgängerzonen dem Fußverkehr vorbehalten. Werden Radfahrer durch ein Zusatzschild eingeschlossen, wie es in Bretten der Fall ist, ist das Befahren auch Fahrradfahrern erlaubt. Allerdings dürfen sich, wie die Stadtverwaltung in einer Mitteilung betont, die Radler nicht mit hohem Tempo durch dieses Areal bewegen. Schrittgeschwindigkeit sei angesagt. OB Wolff appelliert an Radler, Rücksicht zu nehmen, „so dass flanierende Gäste, ältere Menschen und Kinder nicht gefährdet werden“.
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