Zweijährigen Sohn seiner Freundin in 50 Grad heißem Wasser verbrüht – Haft

Baden-Württemberg

Ein Mann muss wegen einer tödlichen Tat am zweijährigen Sohn seiner Freundin lange ins Gefängnis. Der BGH bestätigte die Verurteilung nach einer Verbrühung mit heißem Wasser.

Der BGH bestätigt die Haftstrafe für einen Mann nach der tödlichen Verbrühung eines Zweijährigen (Symbolfoto).

Der BGH bestätigt die Haftstrafe für einen Mann nach der tödlichen Verbrühung eines Zweijährigen (Symbolfoto).

(Foto: Uli Deck/dpa/Uli Deck)

Weil er den zweijährigen Sohn seiner Freundin mit heißem Wasser verbrühte, muss ein Mann aus Schleswig-Holstein lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Itzehoe, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Kind aus der Stadt Wedel war im Sommer 2024 an den Folgen der Tat gestorben. (Az. 5 StR 67/26)

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