Wolfsabschuss: Naturschützer wollen durch alle Instanzen

Baden-Württemberg

Der Wolf auf der Hornisgrinde darf nach Gerichtsbeschluss erlegt werden. Naturschützer wollen das Urteil nicht akzeptieren und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Der Hornisgrinde-Wolf darf erlegt werden. (Symbolbild)

Der Hornisgrinde-Wolf darf erlegt werden. (Symbolbild)

(Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Nach dem Gerichtsbeschluss über den Abschuss des Wolfs auf der Hornisgrinde wollen die unterlegenen Naturschützer alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Jagd auf das Tier zu verhindern. „Selbstverständlich ziehen wir damit vor den Verwaltungsgerichtshof“, sagte Wolfgang Epple im Namen der Naturschutzinitiative (NI).

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