Wolf im Schwarzwald darf vorerst nicht geschossen werden

Baden-Württemberg

Im Streit mit Naturschützern um Wohl und Wehe eines Wolfs sollten Jäger im Schwarzwald vollendete Tatsachen schaffen. Nun kommt ihnen eine weitere Gerichtsentscheidung dazwischen.

Der Wolf darf vorerst nicht geschossen werden (Symbolbild).

Der Wolf darf vorerst nicht geschossen werden (Symbolbild).

(Foto: dpa/Bernd Weißbrod)

Es ist wie ein Tauziehen: Nun darf der Wolf im Nordschwarzwald doch bis auf weiteres nicht geschossen werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat dem Tier auf der Hornisgrinde auf Antrag von Naturschützern eine Art Verschnaufpause verschafft. Er setzte eine Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums erneut außer Kraft. Der Aufschub, ein sogenannter Hängebeschluss, gilt bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts - längstens jedoch bis zum 16. Februar.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen