Gericht: Wolf im Schwarzwald darf geschossen werden
Baden-Württemberg
Der Wolf auf der Hornisgrinde darf erlegt werden. Das Verwaltungsgericht wies die Klage von Umweltschützern ab – doch endgültig entschieden ist das Schicksal des Tiers trotzdem nicht.
Das Tier verhaltensauffällig und sucht gezielt die Nähe von Menschen. (Symbolbild)
(Foto: Christian Charisius/dpa)
Der Wolf auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald darf gejagt und getötet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage von Naturschützern gegen eine entsprechende Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums abgewiesen. „Die in dieser Entscheidung vorzunehmende Interessenabwägung fällt zugunsten des Landes Baden-Württemberg aus“, heißt es unter anderem in dem Beschluss. Das öffentliche Interesse am Abschuss überwiege im Vergleich zum Interesse der klagenden Naturschützer an einem Aufschub.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen