Wählerbestechung? Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe

Baden-Württemberg

Ermittlungen vor der Landtagswahl: Schüler berichten von dubiosen Angeboten, die Polizei sucht fieberhaft nach Antworten. Was ist dran an den Vorwürfen?

Ab sofort dürfen auch 16- und 17-Jährige den Landtag am 8. März wählen.

Ab sofort dürfen auch 16- und 17-Jährige den Landtag am 8. März wählen.

(Foto: Lichtgut/Leif Piechowski)

Vor der baden-württembergischen Landtagswahl ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz wegen eines Anfangsverdachts der Wählerbestechung. Schüler eines Berufsschulzentrums in Radolfzell sollen berichtet haben, dass ihnen ein Parteivertreter Geld angeboten habe. Infolgedessen leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, wie ein Sprecher mitteilte. Zunächst hatte der „Südkurier“ darüber berichtet. 

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