Vorschriften für Fleischindustrie: Karlsruhe weist Klage ab

Baden-Württemberg

Nach Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen wurden 2021 Vorschriften zu Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie verschärft. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen scheitert in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

(Foto: IMAGO/Rupert Oberhäuser/IMAGO/Rupert Oberhäuser)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die in der Corona-Pandemie verschärften Vorschriften gegen Personalmissstände in der Fleischwirtschaft zurückgewiesen. Der Erste Senat entschied, dass das darin enthaltene Verbot von Werkverträgen mit der Berufsfreiheit vereinbar ist. In Bezug auf das Verbot von Leiharbeit sei die Verfassungsbeschwerde unzulässig, da der Kläger seine Selbstbetroffenheit nicht genug dargelegt habe.

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