Nach VGH-Urteil bessert das Land beim Zugangstest für Gymnasien nach

Baden-Württemberg

Gleich drei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs betreffen den Übergang in die weiterführenden Schulen. Wie und wieso das Kultusministerium seine Verordnung korrigiert.

Bald beginnen für  Viertklässler die Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen.

Bald beginnen für Viertklässler die Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen.

(Foto: dpa)

Nach den jüngsten drei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) zum Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen musste das Kultusministerium Nachbesserungen im Verfahren mindestens an einem Punkt erwägen. Grundsätzlich hat das Gericht zwar nicht an der Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung für den Wechsel auf ein Gymnasien gerüttelt. Allerdings legt vor allem ein Entscheid nahe, dass das Verfahren nicht durchgängig so bleiben darf, wie es 2024 an den Grundschulen im Land zum ersten Mal praktiziert wurde. Dieser Einschätzung hat sich das Ministerium jetzt gebeugt und eine schnelle Änderung des einschlägigen Gesetzestextes rechtzeitig zur nächsten Saison des „Grundschul-Abiturs“ angekündigt.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen