Urteil ist da: Weiteres Gericht genehmigt Abschuss von Wolf

Baden-Württemberg

Nach dem Verwaltungsgericht weist auch der Verwaltungsgerichtshof als nächsthöhere Instanz eine Klage von Tierschützern ab. Der Wolf darf somit erlegt werden.

Die Tage des Wolfs sind wohl gezählt (Symbolbild).

Die Tage des Wolfs sind wohl gezählt (Symbolbild).

(Foto: dpa/Soeren Stache)

Im Ringen um das Schicksal eines zutraulichen Wolfs im Nordschwarzwald hat ein weiteres Gericht den Abschuss des Tieres genehmigt. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) wies auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim als nächsthöhere Instanz eine Klage von Tierschützern gegen eine Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums ab. Das Ministerium erklärte, das sogenannte Entnahmeteam sei ab sofort tätig.

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