Telefonat mit Folgen: Inspekteur muss wieder vor Gericht
Baden-Württemberg
Der ehemalige höchste Polizist im Land wurde 2023 vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen. Nun ist er wieder angeklagt. Was ist der Vorwurf?
Das Verfahren vor knapp drei Jahren endete mit einem Freispruch.
(Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv))
Bestechlichkeit lautet der Vorwurf, wegen dem sich der vom Dienst freigestellte Inspekteur der Polizei von Mitte Mai an erneut vor Gericht verantworten muss – knapp drei Jahre nach dem Freispruch wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung. Die beiden Fälle hängen zusammen. Denn bei dem neuen Verfahren geht es um ein Telefonat, dass er mit der Kollegin geführt hatte, die damals die Belästigung angezeigt hatte.
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