Streit um Rundfunkbeitrag: VGH prüft Programmvielfalt
Baden-Württemberg
Neun Kläger vor dem VGH Baden-Württemberg wollen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Sie beklagen angeblich einseitige Berichterstattung. Worum es beim Streit konkret geht.
Der Fall wird nun vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes verhandelt.
(Foto: Uwe Anspach/dpa/Uwe Anspach)
Darf man den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn einem das Programm einseitig erscheint? Diese Frage bekommt nun juristische Schärfe: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Auf Basis dieses Urteils verhandelt auf Länderebene nun erstmals der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern zur Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im gesamten Programmangebot beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Die Verhandlungen starten am 14. April und ziehen sich über drei Tage bis zum 16. April.
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