Streit um Rundfunkbeitrag: VGH prüft Programmvielfalt

Baden-Württemberg

Neun Kläger vor dem VGH Baden-Württemberg wollen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Sie beklagen angeblich einseitige Berichterstattung. Worum es beim Streit konkret geht.

Der Fall wird nun vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes verhandelt.

Der Fall wird nun vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes verhandelt.

(Foto: Uwe Anspach/dpa/Uwe Anspach)

Darf man den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn einem das Programm einseitig erscheint? Diese Frage bekommt nun juristische Schärfe: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Auf Basis dieses Urteils verhandelt auf Länderebene nun erstmals der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern zur Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im gesamten Programmangebot beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Die Verhandlungen starten am 14. April und ziehen sich über drei Tage bis zum 16. April.

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