Staatsanwaltschaft: „Pinocchio“ zulässige Kritik an Merz

Baden-Württemberg

Nach 400 Kommentaren zum Besuch des Kanzlers prüft die Staatsanwaltschaft 38 Beiträge. Warum die Anspielung auf die Kinderbuchfigur dabei als erlaubte Kritik gilt, erklärt die Behörde.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Oktober Heilbronn besucht. Anlässlich dessen hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Oktober Heilbronn besucht. Anlässlich dessen hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa/Kay Nietfeld)

Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Pinocchio“ hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein, „weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt“. Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden, hieß es in einer Mitteilung.

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