Rulantica-Urteil nicht rechtskräftig – Revision eingelegt
Baden-Württemberg
Trotz des Urteils im Rulantica-Fall ist noch nicht Schluss, jetzt muss der Bundesgerichtshof ran. Warum hat sich die Nebenklage für Revision entschieden?
Der Angeklagte (Mitte) sitzt neben seinem Anwalt im Gerichtssaal. (Archivbild)
(Foto: Martin Oversohl/dpa/Martin Oversohl)
Der Fall um das Weglocken und den sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica ist trotz der Verurteilung des Täters noch nicht beendet. Zwar hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung über einen Strafrahmen verständigt. Nun aber legte die Nebenklage Revision ein, wie das Landgericht in Freiburg auf Anfrage mitteilte. Der Bundesgerichtshof muss sich daher mit dem Fall und dem Urteil beschäftigen.
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