Nur die Spitze des Eisbergs?

Baden-Württemberg

Der Untersuchungsausschuss im Landtag beschäftigt sich nicht nur mit sexueller Belästigung bei der Polizei. Auch die Landesbehörden insgesamt sollen untersucht werden. Geschieht genug?

Innerhalb der Landesverwaltung gibt es zum Teil neue Regeln gegen sexuelle Belästigung.

Innerhalb der Landesverwaltung gibt es zum Teil neue Regeln gegen sexuelle Belästigung.

(Foto: imago/Panthermedia/AndreyPopov)

Es ist der erste Punkt im Auftrag des Untersuchungsausschusses – und doch der bislang am wenigsten beleuchtete: Es geht um die Frage, wie das Land mit dem Thema der sexuellen Belästigung in Landesbehörden bisher umgegangen ist. Den größten Erkenntnisgewinn brachte bisher der Regierungsbericht. In den fünf Jahren vor dem Start des Ausschusses wurden mehr als 300 Verdachtsfälle gemeldet, nur ein Teil davon mündete in Ermittlungen oder Disziplinarverfahren. Der Untersuchungsausschuss will schon seit geraumer Zeit Ermittlungsbeauftragte einsetzen, welche die Fälle aus den vergangenen zehn Jahren unter die Lupe nehmen sollen. Doch die Suche nach geeigneten Personen gestaltet sich schwierig.

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