Mörder-Vorwurf gegen Polizisten bleibt straffrei

Baden-Württemberg

Nach Urteilen wegen Beleidigung in zwei Instanzen stellt das Oberlandesgericht das Verfahren gegen einen Kritiker aus Sindelfingen ein.

Das Oberlandesgericht Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart

(Foto: dpa)

Die massiv zugespitzte Kritik eines Bürgers nach tödlichen Polizeischüssen in Mannheim wird strafrechtlich doch nicht geahndet. Nachdem zwei Gerichtsinstanzen den 53-jährigen Mann aus Sindelfingen wegen Beleidigung verurteilt hatten, wurde das Verfahren jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eingestellt. Damit hatte die Revision seines Verteidigers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart teilweise Erfolg. Bestehen bleibt dagegen eine weitere Geldstrafe wegen Beleidigung, weil der Mann im Zuge der Ermittlungen einen Polizeibeamten mit einem schmähenden Begriff belegt hatte.

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