Ministerpräsident Winfried Kretschmann wird verabschiedet – 15 Jahre im Amt
Baden-Württemberg
Der erste grüne Ministerpräsident Deutschlands und Regierungschef Baden-Württembergs geht in den Ruhestand. Winfried Kretschmann wird am Mittwoch bei einem Festakt verabschiedet.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (77) wird am Mittwoch offiziell verabschiedet (Archivfoto).
(Foto: dpa/Philipp von Ditfurth)
Von red/KNA
Der seit rund 15 Jahren amtierende Ministerpräsident Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann (77), wird am Mittwoch offiziell verabschiedet. Der erste grüne Ministerpräsident Deutschlands ist zugleich der am längsten amtierende Regierungschef Baden-Württembergs. Kretschmann regierte seit dem 12. Mai 2011. Zum Vergleich: Erwin Teufel (86) war 14 Jahre lang - von 1991 bis 2005 - Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg.
Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 trat Kretschmann nicht mehr an. Das Amt des Regierungschefs in Baden-Württemberg bleibt aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin in der Hand der Grünen: Kretschmanns designierter Nachfolger Cem Özdemir soll voraussichtlich am 13. Mai im Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt werden.
Gauck-Rede und Heeresmusikkorps
Die Veranstaltung zum Abschied von Ministerpräsident Kretschmann am Mittwoch (11.00 Uhr) im Neuen Schloss in Stuttgart beginnt mit einem Festakt. Nach einer Darbietung des Stuttgarter Balletts aus "Schwanensee" wird eine Rede des früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck erwartet. Auch Kretschmann wird sprechen. Den musikalischen Abschluss des Festakts bildet das Kammermusikensemble "Hanke Brothers".
Nach einem Empfang folgt eine Serenade des Heeresmusikkorps Ulm im Ehrenhof des Schlosses. "50 Musikerinnen und Musiker werden über rund 30 Minuten überwiegend vom Ministerpräsidenten ausgesuchte Stücke vortragen", teilte das Staatsministerium mit, ohne bislang nähere Einzelheiten zu nennen.
Das Heeresmusikkorps Ulm repräsentiere die Bundeswehr und damit die Bundesrepublik Deutschland, hieß es weiter. "Es spielt im In- und Ausland bei feierlichen Anlässen militärischer und nicht-militärischer Art des Bundes und auch der Bundesländer."