Streit um den Wolf – Warum es jetzt eine Feuerpause gibt

Baden-Württemberg

Es ist ein Hin und Her im Streit um den Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald. Bis Mitte Februar dürfte die Entscheidung über den „Hornisgrinde-Wolf“ nun ruhen. Warum das?

Der Wolf auf der Hornisgrinde darf nach Gerichtsbeschluss erlegt werden (Symbolbild).

Der Wolf auf der Hornisgrinde darf nach Gerichtsbeschluss erlegt werden (Symbolbild).

(Foto: dpa/Arne Dedert)

Es ist ein Tauziehen um das Leben des Wolfs aus dem Nordschwarzwald: Während das Umweltministerium die erste Hürde im Rechtsstreit um den umstrittenen Abschuss des Tieres genommen hat und die Jäger jederzeit losschicken könnte, wollen die Naturschützer nicht aufgeben und ziehen erneut vor Gericht. 

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