Lehrkräfte auf Social Media: Wann Beiträge dienstliche Konsequenzen haben können
Baden-Württemberg
Lehrkräfte dürfen politisch aktiv sein, doch ihre Beamtenpflichten setzen Grenzen. Ein Fall aus Baden-Württemberg zeigt, wann Äußerungen dienstrechtliche Folgen haben können.
Inwieweit dürfen Lehrkräfte ihre Meinung äußern, ohne ihren Neutralitätsauftrag zu verletzen? (Symbolfoto)
(Foto: imago/photothek)
Lehrkräfte haben, wie alle anderen Menschen auch, das Recht auf eine freie Meinungsäußerung. Das heißt, ihre politischen Ansichten müssen weder mehrheitsfähig sein noch der allgemeinen Auffassung entsprechen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wo die Grenzen verlaufen, wenn Lehrkräfte kontroverse Ansichten äußern. Gilt die Meinungsäußerung auch dann uneingeschränkt, wenn die Inhalte als feindlich gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen verstanden werden können? Und welche Rolle spielt es, dass solche Beiträge auf privaten Social-Media-Accounts erscheinen, diese jedoch öffentlich zugänglich sind?
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