Kirchengesetz scheitert – keine Trauung für homosexuelle Paare
Baden-Württemberg
Segnung statt Trauung: Die Evangelische Landeskirche in Württemberg bleibt bei den Segnungsgottesdiensten für gleichgeschlechtliche Paare. Trauungen soll es weiter nicht geben.
Homosexuelle Paare dürfen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg auch künftig nicht getraut werden. (Symbolbild)
(Foto: Christoph Schmidt/dpa)
Von red/dpa/lsw/KNA
Homosexuelle Paare dürfen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg auch künftig nicht getraut werden, wie die Landeskirche am Freitag mitteilte. Der Entwurf eines kirchlichen Gesetzes zur Änderung des Gottesdienstes „anlässlich der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare“ habe die notwendige Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Landessynode knapp verfehlt.
Stattdessen soll es bei einem besonderen Gottesdienst zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare bleiben – ohne die rechtliche und liturgische Gleichstellung mit der klassischen Trauung.
Nicht genügend Stimmen für Gesetzesänderung
Die „sehr hohe Anforderung einer Zweidrittelmehrheit“ für diesen Gesetzesentwurf wurde allerdings nur knapp verfehlt. Damit bleibt der Kompromiss aus dem Jahr 2019 bestehen, der sogenannte Segnungsgottesdienste vorsieht.
Für eine Annahme des neuen Gesetzes wären mindestens 60 Ja-Stimmen notwendig gewesen – erreicht wurden aber nur 56. Dem gegenüber standen 31 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. 89 Stimmen wurden abgegeben.
Die württembergische Landeskirche gehört zu den wenigen evangelischen Kirchen in Deutschland, die homosexuelle Paare nicht gleichstellen. In anderen Landeskirchen sind Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare bereits möglich.