Karlsruhe kippt Grundsatzurteil zu kirchlichem Arbeitsrecht
Baden-Württemberg
Darf die Kirche bei Jobs pauschal eine bestimmte Religionszugehörigkeit fordern? Vor sieben Jahren sagte das Bundesarbeitsgericht: Nein. Karlsruhe hat Einwände.
Das Bundesverfassungsgericht ein weitreichendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aufgehoben. (Symbolbild)
(Foto: Uli Deck/dpa)
Im Streit um die Frage, ob und wann kirchliche Arbeitgeber bei zu besetzenden Stellen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerberinnen und Bewerbern verlangen dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht ein weitreichendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aufgehoben. Die Diakonie war dort zur Zahlung einer Entschädigung an eine konfessionslose Bewerberin aus Berlin verurteilt worden, weil sie sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen und damit aus religiösen Gründen benachteiligt habe.
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