Immer mehr Ungerechtigkeit

Baden-Württemberg

Der Bundesfinanzhof hält die Grundsteuer für gerecht. Tatsächlich nimmt die gefühlte Ungerechtigkeit zu, kommentiert Christian Gottschalk.

Der Jahresbescheid kann sich ändern –  auch noch im Nachhinein.

Der Jahresbescheid kann sich ändern – auch noch im Nachhinein.

(Foto: dpa)

Für die Kläger ist das zu erwarten gewesen. Gerade einmal vier Wochen lagen zwischen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung in Sachen Grundsteuer. Dass der Bundesfinanzhof in dieser Zeit einen Vorlagebeschluss nach Karlsruhe ausformuliert, war eher unwahrscheinlich. Die Musterkläger haben nun länger Zeit, nach dem letzten Strohhalm zu greifen, und viele Tausend Betroffene hoffen, dass sie diese nutzen. Kein Gericht stellt an die Beschwerdebegründung so hohe Anforderungen wie das Bundesverfassungsgericht, hier braucht es keine forschen Behauptungen über Ungerechtigkeiten, sondern sehr intensive, verfassungsjuristische Argumentationen.

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