Hohe Hürden für Ausschluss aus dem Gemeinderat

Baden-Württemberg

Rheinland-Pfalz geht einen Sonderweg bei „unwürdigem“ Verhalten - doch Land und Kommunalverbände wollen dem nicht nacheifern.

Nur unter strengen Voraussetzungen können Gemeinderäte in Baden-Württemberg aus dem Rathaus verbannt werden.

Nur unter strengen Voraussetzungen können Gemeinderäte in Baden-Württemberg aus dem Rathaus verbannt werden.

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Für den Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) ist es ein schwer erträglicher Zustand: Da lobt der AfD-Stadtrat Niels Foitzik den Nationalsozialismus als „wunderschön“ – und kann dem Gremium trotzdem weiter angehören. Ausscheiden müsste er nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung nur, wenn er wegen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden wäre – und damit seine Wählbarkeit verloren hätte.

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