Hohe Hürden für Ausschluss aus dem Gemeinderat
Baden-Württemberg
Rheinland-Pfalz geht einen Sonderweg bei „unwürdigem“ Verhalten - doch Land und Kommunalverbände wollen dem nicht nacheifern.
Nur unter strengen Voraussetzungen können Gemeinderäte in Baden-Württemberg aus dem Rathaus verbannt werden.
(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Für den Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) ist es ein schwer erträglicher Zustand: Da lobt der AfD-Stadtrat Niels Foitzik den Nationalsozialismus als „wunderschön“ – und kann dem Gremium trotzdem weiter angehören. Ausscheiden müsste er nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung nur, wenn er wegen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden wäre – und damit seine Wählbarkeit verloren hätte.
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