Grünen-Mitglied scheitert mit Eilantrag gegen Palmer-AfD-Streitgespräch

Baden-Württemberg

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat Anträge gegen die Diskussion zwischen Tübingens OB Palmer und AfD-Landeschef Frohnmaier abgelehnt. Die Veranstaltung kann wie geplant ablaufen.

Die Stadt Tübingen um OB Boris Palmer kann das Streitgespräch zwischen dem Ex-Grünen und dem AfD-Landeschef Frohnmaier wie geplant vor Publikum in der Hermann-Hepper-Halle stattfinden lassen.

Die Stadt Tübingen um OB Boris Palmer kann das Streitgespräch zwischen dem Ex-Grünen und dem AfD-Landeschef Frohnmaier wie geplant vor Publikum in der Hermann-Hepper-Halle stattfinden lassen.

(Foto: imago/Eibner, Ulmer II)

Von Florian Dürr

Die Eilanträge gegen das für diesen Freitag geplante Palmer-AfD-Streitgespräch waren erfolglos. Wie das zuständige Verwaltungsgericht Sigmaringen am Mittwochvormittag mitteilte, kann die Veranstaltung daher wie geplant stattfinden. Neben einem Mann aus Rottenburg war auch ein Tübinger Grünen-Mitglied gerichtlich gegen das Streitgespräch zwischen OB Boris Palmer und AfD-Landeschef Markus Frohnmaier vorgegangen.

Tübinger Grünen-Kreisvorstand sieht Streitgespräch kritisch

Der Antragsstellerin, der es vor allem um die Einhaltung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ging, „komme ein solcher Anspruch nicht zu“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Das Gesetz räume „allenfalls einer Partei, nicht aber einem Parteimitglied wie der Antragsstellerin einen entsprechenden Anspruch zu“. Die Tübingerin wählte den Gang über das Verwaltungsgericht aber ohne die Unterstützung der Grünen, Palmers ehemaliger Partei.

„Wir sehen die Veranstaltung kritisch und befürchten, dass Boris Palmer damit nicht sein erwünschtes Ergebnis erzielen wird“, teilt der Tübinger Kreisvorstand der Grünen mit. Doch man habe zu keinem Zeitpunkt gerichtlich gegen die Veranstaltung vorgehen wollen, heißt es.

Stadt Tübingen: Auch andere Parteien haben Möglichkeit auf Streitgespräch

Aber auch unabhängig davon sei „eine Verletzung der Neutralitätspflicht des Oberbürgermeisters im Landtagswahlkampf zu Lasten einer politischen Partei hier nicht ohne Weiteres ersichtlich“, teilt das Verwaltungsgericht mit. Denn das Streitgespräch finde nicht in dem besonders sensiblen Zeitraum von etwa fünf bis sechs Monaten vor einer Wahl statt. Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt.

Zudem habe die Stadt Tübingen erklärt, eine vergleichbare Veranstaltung auch auf Wunsch anderer im Gemeinderat, Landtag oder Bundestag vertretenen Parteien möglich machen zu wollen. „Daran werde sie sich gegebenenfalls messen lassen müssen“, heißt es in der Begründung des Gerichts.

Auch weiterer Antrag eines Rottenburgers wird abgelehnt

Ebenfalls abgelehnt sind die Punkte, die sich gegen den geplanten Livestream, das 100-Plätze-Kontingent für die AfD sowie die Fragestellungen im „Los-Box-Verfahren“ aussprechen. Auch den Einwand des Rottenburger Antragsstellers weist das Gericht zurück: ein „Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung“ stehe dem Mann nicht zu. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Stadt Tübingen bei der Veranstaltung – abgesehen von den AfD-Plätzen – nur Tübinger Bürger zulässt.

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig und können beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim angefochten werden. Doch bis Palmer und Frohnmaier diskutieren, bleibt nicht mehr viel Zeit.