Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Palmer – Tübinger OB reagiert
Baden-Württemberg
Nachdem Boris Palmer sagte, seine Ordnungskräfte würden das neue Rauchverbot an Haltestellen nicht durchsetzen, hat ein Bürger eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim RP Tübingen gestellt.
Tübingens OB Boris Palmer denkt nicht daran, seine Ordnungskräfte damit zu behelligen, Raucher an Haltestellen zu kontrollieren. Auf den Anzeigetafeln an Tübinger Haltestellen wird dennoch alle paar Sekunden auf das seit 1. Juni verschärfte Nichtraucherschutzgesetz hingewiesen.
(Foto: Hans-Jörg Schweizer / Christoph Schmidt (dpa))
Einem möglichen Strafverfahren blicke Boris Palmer „gelassen und mit Freude entgegen“ – das hatte der Tübinger OB vor wenigen Tagen gegenüber unserer Redaktion gesagt. Dabei ging es darum, dass er seinen städtischen Ordnungsdienst ausdrücklich nicht dazu anweise, Verstöße gegen das neue Nichtraucherschutzgesetz der Landesregierung an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs zu ahnden. Ein Strafverfahren eingehandelt hat sich Palmer zwar noch nicht. Aber das Regierungspräsidium (RP) Tübingen beschäftigt derzeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Palmer.
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