Bundesgericht entscheidet für mehr Tierschutz im Putenstall

Baden-Württemberg

Was ist in der Putenmast angemessen? Das Bundesverwaltungsgericht hat im Fall des Mastbetriebs in Ilshofen ein Urteil gefällt, das über diesen Einzelfall hinausgeht.

Puten im Stall eines Mastbetriebs (Symbolbild).

Puten im Stall eines Mastbetriebs (Symbolbild).

(Foto: Philip Dulian/dpa)

Die Haltungsbedingungen für Puten in deutschen Mastbetrieben könnten sich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändern. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Umstände in einem Betrieb in Baden-Württemberg nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Die Behörden dürfen weitergehende Anforderungen an Putenhalter stellen, damit die Tiere angemessen gehalten werden. (Az.: BVerwG 3 C 2.25)

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen