Bundesgericht entscheidet für mehr Tierschutz im Putenstall
Baden-Württemberg
Was ist in der Putenmast angemessen? Das Bundesverwaltungsgericht hat im Fall des Mastbetriebs in Ilshofen ein Urteil gefällt, das über diesen Einzelfall hinausgeht.
Puten im Stall eines Mastbetriebs (Symbolbild).
(Foto: Philip Dulian/dpa)
Die Haltungsbedingungen für Puten in deutschen Mastbetrieben könnten sich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändern. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Umstände in einem Betrieb in Baden-Württemberg nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Die Behörden dürfen weitergehende Anforderungen an Putenhalter stellen, damit die Tiere angemessen gehalten werden. (Az.: BVerwG 3 C 2.25)
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