Auto rast in Gegenverkehr: Darum bleibt der Fahrer straffrei
Baden-Württemberg
Vor fast zwei Jahren starb ein Mann, ein Rettungshubschrauber flog den schwer verletzten Unfallverursacher ins Krankenhaus. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.
Nach dem tödlichen Unfall drohen dem Verursacher keine strafrechtlichen Folgen. (Symbolbild)
(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
Nach einem tödlichen Unfall in Rastatt drohen dem Verursacher wegen einer psychischen Erkrankung keine strafrechtlichen Folgen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellte ein Sachverständiger fest, dass das Steuerungsvermögen des Mannes bei dem Vorfall im September 2024 wahrscheinlich - und zu seinen Gunsten anzunehmen - aufgehoben gewesen sei. Damit habe er ohne Schuld gehandelt. Wiederum habe der Fachmann keine Voraussetzungen dafür gesehen, dass der Beschuldigte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werde.
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