AfD-Klage auf Zuteilung von anderem Fraktionssaal scheitert
Baden-Württemberg
AfD-Klage auf Zuteilung von anderem Fraktionssaal scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wahlplakat der Partei AfD zur Bundestagswahl 2025. (Symbolbild)
(Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich)
Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion auf die Zuteilung des „Otto-Wels-Saals“ im Reichstagsgebäude für ihre Sitzungen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe sah nach Angaben vom Donnerstag keine Verletzung von Rechten der Fraktion. Der Ältestenrat hatte nach der Bundestagswahl entschieden, dass die SPD den Raum weiter nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion größer ist. (Az. 2 BvE 14/25)
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