Rätsel
Aufgeschnappt
Was soll das denn sein? Auf dem Kassenbon der Apotheke wird neben den Rezeptgebühren eine „Lieferengpass-Pauschale“ in Höhe von 60 Cent aufgeführt. Das muss gegoogelt werden. Aha, die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) teilt online mit: „Der Gesetzgeber hat den Apotheken mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) die Möglichkeit gegeben, beim Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln eine neue Lieferengpass-Pauschale in Höhe von 50 Cent (netto) abzurechnen.“ Das macht mit Mehrwertsteuer offenbar diese 60 Cent. Verdutzt reibt sich der Apotheken-Kunde und Schreiber dieser Zeilen die Augen – und erkennt beim genaueren Hinsehen, dass ihm diese ominösen 60 Cent ja gar nicht berechnet wurden. So bleibt erstens unklar, worum genau es sich bei dieser Pauschale handelt, und zweites stellt sich die Frage, warum sie überhaupt auf dem Kassenbon auftaucht.
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