EnSiKuMaV

Aufgeschnappt

Die Energieversorger müssen ihre Kundschaft über die mutmaßlichen Mehrausgaben fürs Gas informieren. Hintergrund ist laut Anschreiben die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSiKuMaV)“, die in keine Überschrift passt. Die Verbraucher reagieren darauf mit dem „Wer-um-alles-in-der-Welt-soll-das-ohne-einen-Lottogewinn-noch-bezahlen“-Reflex (WuaidWsdoeLgnbR).

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