Besser spät als nie

Aufgeschnappt

Noch ist es nicht zu spät. Das alte Jahr hat noch ein paar Tage zu bieten, und wer sich jetzt nochmals die guten Vorsätze vom 1. Januar 2023 in Erinnerung rufen und feststellen sollte, dass da hinsichtlich der Umsetzung einiges im Argen liegt, hat immerhin noch einen kleinen Zeitpuffer zur Verfügung, um die To-do-Liste abzuarbeiten.

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